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Aufnahme neuer Nutzungsberechtiger

Burgerinnen und Burger, die für das Nutzungsjahr 2027 neu Anspruch auf Burgernutzen erheben, sind gebeten, sich nach Art. 4 ff des Pflicht-, Nutzungs- und Pachtreglements bis spätestens 31. Oktober 2026 schriftlich beim Burgerpräsident Markus Sägesser anzumelden.

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