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Die Burgergemeinde Aarwangen ist neu auch mehrwertsteuerpflichtig in der Funktion 8202 Holzernte. Ab 1. Januar 2024 wird die Burgergemeinde Aarwangen über das ganze Holzsortiment, Privat- und Gartenholzereien sowie Vermietung von Machinen die Mehrwertsteuer einfordern. Neu wird auf diesen Rechnungen ab 1. Januar 2024 die Mehrwersteuer von 8.1 % ausgewiesen sein.

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